Die Fizierung von Rechtsverfolgungskosten für Zivilprozesse
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Produktbeschreibung
Rechtsschutz ist nicht kostenlos zu haben. Sowohl die Ispruchnahme von Gerichten als auch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt verursacht Kosten. In der Regel hat die unterliegende Partei diese Kosten nach
91 Abs. 1 S. 1 ZPO zu tragen. Möchte ein Kläger seine Rechte vor Gericht verfolgen und kann oder will sich er sich Vorschüsse oder im Misserfolgsfall die Kosten des Rechtsstreits aus eigener Tasche nicht leisten, muss er sich mit der Frage auseidersetzen, ob er sich den Rechtsstreit fremdfizieren lassen kann.Früher stand Klägern dafür vor allem die Prozesskostenhilfe, das Darlehen oder die Rechtsschutzversicherung zur Verfügung. Seither hat sich nicht nur die gewerbliche Prozessfizierung in Deutschland etabliert, sondern das Legal-Tech-Masseninkasso als neues Rechtsdurchsetzungsmodell hat den Gesetzgeber veranlasst, das Erfolgshonorarverbot weiter zu lockern und im gleichen Atemzug die anwaltliche Prozessfizierung als neues Fizierungsmodell einzuführen.Das Werk geht den Fragen nach, die sich rund um die Fizierung von Zivilprozessen und damit um die Ispruchnahme dieser Fizierungsmodelle stellen. Dabei werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die Voraussetzungen und Wirkungen der Fizierungsmodelle sowie ihr Verhältnis zueider, die Erstattung von Fizierungskosten und Situationen, in denen ein besonderes Bedürfnis nach einer Fremdfizierung besteht, untersucht.
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